AVBs – Allgemeine Vereinsbedingungen

(WUNDERKAMMER – Kultur- und Museumsverein)

Zweck und Selbstverständnis

Wir vom gemeinnützigen Verein „WUNDERKAMMER – Kultur- und Museumsverein“ setzen uns für den Erhalt, die Sammlung und Bewahrung historischer Lehrmittel als Kulturgüter von besonderer Bedeutung ein.
Unsere Tätigkeit dient dem Ziel, diese Objekte zu restaurieren, wissenschaftlich zu dokumentieren und ihr Wissen sowie ihre Geschichten für kommende Generationen zugänglich zu machen.

Ausgewählte Lehrmittel, die nicht Teil der Sammlung sind, können Fördermitgliedern gegen einen Überlassungsbeitrag überlassen werden.
Solche Überlassungsbeiträge sind zweckgebunden und ermöglichen es dem Verein WUNDERKAMMER – Kultur- und Museumsverein, weiterhin einen wertvollen Beitrag zur Bewahrung vorwiegend österreichischer (europäischer) Kulturgüter zu leisten.
Wenn Sie sich in ein Objekt verlieben und es selbst bewahren möchten, freut uns das. Welche Stücke gerade ein neues Zuhause suchen, teilen wir unseren Fördermitgliedern im Objektkatalog mit.
Wir freuen uns, wenn unsere Kulturgüter ein neues Zuhause finden, in dem ihre Geschichten weiterleben.

Ehrenamt und Verantwortung

Der Verein WUNDERKAMMER – Kultur- und Museumsverein vertritt die Interessen seiner Fördermitglieder und weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Fördermitglieder (ordentliche, fördernde und ehrenamtlich Mitwirkende) in Eigenverantwortung handeln.
Alle Tätigkeiten im Rahmen des Vereins erfolgen ehrenamtlich und im Geist eines gemeinsamen Engagements für den Erhalt kultureller Bildungsobjekte.

Die gemeinnützige Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Sie dient insbesondere der Förderung von Bildung, Kultur und Wissenschaft durch den Erhalt historischer Lehrmittel und anderer schulischer Kulturgüter.

Pflichten der Fördermitglieder

Die Fördermitglieder verpflichten sich, die Interessen und den Zweck des Vereins nach besten Kräften zu unterstützen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen oder der Zielsetzung des Vereins schadet.
Es gelten die Vereinsstatuten sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Schiedsgericht und Streitfälle

Zur Schlichtung aller aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen.
Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen; seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
Der Verein behält sich das Recht vor, Schadenersatz oder Aufwendungsersatz vom Fördermitglied zu verlangen, falls dieses bei Unstimmigkeiten eine externe Institution anruft, bevor das interne Schiedsgericht befasst wurde.

Fördermitgliedschaft und Beitrag

Der jährliche Fördermitgliedsbeitrag beträgt 25 Euro.
Der Beitrag dient ausschließlich der Förderung des Vereinszwecks und wird für die Erhaltung, Restaurierung und Dokumentation historischer Lehrmittel verwendet.

Die Fördermitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie kann jederzeit formlos per E-Mail an contact@diewunderkammer.org gekündigt werden; die Kündigung wird mit Ablauf des bereits bezahlten Beitragsjahres wirksam. Bereits geleistete Beiträge werden nicht rückerstattet.

Leistungen für Fördermitglieder

Fördermitglieder haben ab der Eröffnung des Museums freien Eintritt, solange die Fördermitgliedschaft aufrecht ist. Der freie Eintritt gilt für die Person des Fördermitglieds und ist nicht übertragbar.

Fördermitglieder erhalten auf Anfrage den Objektkatalog. Er verzeichnet Lehrmittel, die nicht Teil der Sammlung sind und die gegen einen Überlassungsbeitrag übernommen werden können. Der Katalog wird ausschließlich an Fördermitglieder ausgegeben. Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge der Anfragen; ein Anspruch auf ein bestimmtes Stück besteht nicht.

Der Mitgliedsbeitrag ist kein Entgelt für die Überlassung von Objekten. Die Überlassung eines Stücks ist ein davon getrennter Vorgang mit eigenem Beitrag. Der Verein gibt Objekte ab, um für Stücke, die er nicht in die Sammlung aufnimmt, Menschen zu finden, die sie bewahren; der Kernbestand wird nicht veräußert.


WUNDERKAMMER – Kultur- und Museumsverein
ZVR-Zahl: 1380425345
Buchengasse 4, 3124 Oberwölbling
contact@diewunderkammer.org

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