AVBs – Allgemeine Vereinsbedingungen
(Wunderkammer – Kulturverein e.V.)
Zweck und Selbstverständnis
Wir vom gemeinnützigen Verein „Wunderkammer e.V.“ setzen uns für den Erhalt, die Sammlung und Bewahrung historischer Lehrmittel als Kulturgüter von besonderer Bedeutung ein.
Unsere Tätigkeit dient dem Ziel, diese Objekte zu restaurieren, wissenschaftlich zu dokumentieren und ihr Wissen sowie ihre Geschichten für kommende Generationen zugänglich zu machen.
Doppelte Objekte, Duplikate und/oder vollständig dokumentierte Lehrmittel können Interessierten gegen eine zu erwartende Mindestspende überlassen werden.
Solche Überlassungsbeiträge sind zweckgebunden und ermöglichen es dem Kulturverein Wunderkammer, weiterhin einen wertvollen Beitrag zur Bewahrung vorwiegend österreichischer (europäischer) Kulturgüter zu leisten.
Wenn Sie sich in ein Objekt verlieben und es selbst bewahren möchten, können Sie uns gerne über das Kontaktformular auf unserer Website eine Anfrage senden.
Wir freuen uns, wenn unsere Kulturgüter ein neues Zuhause finden, in dem ihre Geschichten weiterleben.
Ehrenamt und Verantwortung
Der Verein Wunderkammer – Kulturerhaltungsverein vertritt die Interessen seiner Mitglieder und weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Mitglieder (ordentliche, fördernde und ehrenamtlich Mitwirkende) in Eigenverantwortung handeln.
Alle Tätigkeiten im Rahmen des Vereins erfolgen ehrenamtlich und im Geist eines gemeinsamen Engagements für den Erhalt kultureller Bildungsobjekte.
Die gemeinnützige Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Sie dient insbesondere der Förderung von Bildung, Kultur und Wissenschaft durch den Erhalt historischer Lehrmittel und anderer schulischer Kulturgüter.
Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder verpflichten sich, die Interessen und den Zweck des Vereins nach besten Kräften zu unterstützen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen oder der Zielsetzung des Vereins schadet.
Es gelten die Vereinsstatuten sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Schiedsgericht und Streitfälle
Zur Schlichtung aller aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen.
Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen; seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
Der Verein behält sich das Recht vor, Schadenersatz oder Aufwendungsersatz vom Mitglied zu verlangen, falls dieses bei Unstimmigkeiten eine externe Institution anruft, bevor das interne Schiedsgericht befasst wurde.
Mitgliedschaft und Beitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 25 Euro.
Der Beitrag dient ausschließlich der Förderung des Vereinszwecks und wird für die Erhaltung, Restaurierung und Dokumentation historischer Lehrmittel verwendet.
WUNDERKAMMER – Kulturverein e.V.
ZVR-Zahl: 1380425345
Buchengasse 4, 3124 Oberwölbling
contact@diewunderkammer.org